Buchung Last Minute AZUBI Boerse 2024

BUCHUNGSFORMULAR

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Teilnahmebedingungen

1) Vorbemerkung

Der Markt der Berufe ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH und die Handelslehranstalt Bruchsal (HLA) (nachfolgend als

“Veranstalter” bezeichnet). Die vorliegende Vereinbarung regelt die Ausstellungs- und Sponsoringkonditionen für teilnehmende Firmen und Behörden (nachfolgend als “Teilnehmer”

bezeichnet). Weiterführende Informationen und Kontakte finden sich auf der Event-Website www.sprungbrett-ausbildung.de/events.


2) Anmeldung und Zulassung

Das vollständig ausgefüllte Buchungsformular ist bis spätestens 07. Juni 2024 einzureichen. Anmeldungen, die nach dieser Frist oder auf anderem Wege (bspw. per Telefon oder Mail) abgegeben werden, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Mit Abgabe des Buchungsformulars bucht der Teilnehmer verbindlich das von ihm ausgewählte Beteiligungsmodell und erkennt die Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Eine nachträgliche einseitige Stornierung durch den Teilnehmer ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Informationsbroschüre, um mehr über die Leistungen der einzelnen Beteiligungsmodelle zu erfahren. In allen Beteiligungsmodellen sind ein Tisch und zwei Stühle enthalten.


Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach form- und fristgerechter Abgabe des Buchungsformulars eine Eingangsbestätigung in Textform (E-Mail). Diese stellt noch keine verbindliche Teilnahmezusage durch den Veranstalter dar. Die verbindliche Teilnahmezusage, ebenfalls in Textform (E-Mail), wird erst nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens am 10. Juni 2024, erteilt. Die Anzahl der Basis- und Sponsoringplätze ist begrenzt. Daher behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Auswahl der Teilnehmer nach eigenem Ermessen vorzunehmen und somit ggf. auch dann eine Absage zu erteilen, wenn das Buchungsformular form- und fristgerecht eingereicht wurde. Etwaige Kosten des Teilnehmers für bereits geleistete oder beauftragte Arbeiten werden in diesem Fall vom Veranstalter nicht erstattet.


3) Standvergabe und Bestimmungen

3.1) Standvergabe

Die Ausstellungsstände werden vom Veranstalter zugeteilt. Die Größe der gesamten Ausstellungsfläche ist begrenzt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standplatzierung besteht

nicht, Platzierungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt, sind aber nicht verbindlich. Der Teilnehmer erhält seine Platzierung und Standnummer mit der verbindlichen

Teilnahmezusage.


3.2) Standaufbau und -abbau; Vertragsstrafe

Der Aufbau der Stände kann frühestens am Freitag, 21. Juni 2024, 14 Uhr beginnen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Buchung, den von ihm beim Auf- und Abbau verursachten Müll innerhalb des Auf und Abbauzeitraums eigenständig vom Veranstaltungsort zu entfernen und zu entsorgen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer am Freitag, 21. Juni 2024, von 15.00 bis 17.30 Uhr personell besetzt zu halten und

vor Veranstaltungsende weder ganz noch teilweise zu räumen. Der Beginn des Abbaus ist frühestens ab 17.45 Uhr möglich. Falls Reinigungs- oder Aufräumarbeiten durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen notwendig werden, werden diese dem Verursacher in Rechnung gestellt.


4) Werbung, Veranstaltungen und Aktionen auf dem Stand

Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, vorzunehmen. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Benutzung seines

Firmennamens, seines Firmenlogos sowie andere Werbemaßnahmen markenrechtlich, firmenrechtlich und urheber- sowie wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig sind.


5) Datenschutz – und verarbeitung

Der Veranstalter erhebt Ihre Daten zum Zweck der Standbuchung auf der Last Minute AZUBI Börse am 21. Juni 2024. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung

der Standbuchung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b), f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich

sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.


6) Urheber- und Presserecht an Foto- und Filmaufnahmen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung, insbesondere in Hinblick auf Urheber - und Presserecht und das “Recht am eigenen Bild” für Veröffentlichungen durch

den Veranstalter oder Dritte zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist bei allen veröffentlichten Bild- oder Videobeiträgen zur Last Minute AZUBI Börse am 21. Juni 2024 die Autorenschaft anzugeben.


7) Zahlungsbedingungen

Nach oder zusammen mit der Teilnahmezusage erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Kosten für das gebuchte und zugesagte Beteiligungsmodell sowie eventuell zusätzlich

gebuchte Leistungen; der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tage nach Zugang,

schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Teilnehmer ist zur Entrichtung der Miete und der zusätzlich gebuchten Leistungen auch dann verpflichtet, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen, also aus Gründen, die in seinen Risikobereich fallen, Leistungen ganz oder teilweise nicht in Gebrauch nehmen

kann. Dies gilt auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Wenn die Durchführung der Veranstaltung in Präsenz aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, nicht möglich ist, bildet der Veranstalter die gebuchten Leistungen in einer digitalen Veranstaltung adäquat ab.

Eine Stornierung und eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen, der Veranstalter erstattet jedoch 20 % der bereits geleisteten Zahlungen an den Teilnehmer zurück.


8) Haftung

8.1) Haftung des Veranstalters

Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen Verlust oder Beschädigungen von am Stand eingebrachten Gegenständen sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

Veranstalters, ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters – ausgenommen in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und in Fällen zwingend angeordneter Haftung – auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag und der Höhe nach ist auf das Doppelte der Gebühr beschränkt, der für das vom Teilnehmer gebuchte Beteiligungsmodell anfällt.


8.2) Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer erhält den Standplatz bzw. die Ausstellungsfläche in einem fehlerfreien, für die geplante Verwendung in vollem Umfang geeignetem Zustand. Etwaige Beeinträchtigungen oder Beschädigungen sind vom Teilnehmer vor Standaufbau dem Veranstalter mitzuteilen und geeignet zu dokumentieren (Foto). Eine nachträgliche Geltendmachung vorhandener Schäden oder Beeinträchtigungen ist nicht möglich. Der Teilnehmer haftet bei schuldhaftem Verhalten für alle Beschädigungen seines Standplatzes/seiner Ausstellungsfläche. Dem Teilnehmer wird empfohlen, sein Risiko selbst über eine Versicherung (bspw. erweiterte Betriebshaftpflicht) abzudecken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Hausordnung und die AVB (Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen) der Handelslehranstalt Bruchsal.


9) Behördliche Bestimmungen

Sämtliche Gänge im Ausstellungsbereich müssen aufgrund von Sicherheitsvorschriften in voller Breite freigehalten werden. Die Einrichtung der Stände darf nicht über die Begrenzung des Standes hinausgehen

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